FAQ
Grundinformationen für die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr. Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein zwingend erforderlich.
Bei der Berechnung zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines durch die Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung, wird das Bruttohaushaltseinkommen (= Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder) der letzten 12 Monate zugrunde gelegt.
Anhand der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder wird die dem Bewerber zustehende Wohnungsgröße ermittelt, wobei es Sonderregelungen gibt, die im Einzelfall bei der Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung, erfragt werden können. So hat z. B. ein bis zu 5 Jahre verheiratetes Ehepaar, von denen keiner der beiden Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat, Anrecht auf eine 3-Zimmer-Wohnung (= 1 Kinderzimmer) bis 80 m² .
Es ist nicht mehr zwingend erforderlich verheiratet zu sein. Beim Bezug einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein reicht es aus, den Nachweis einer Lebensgemeinschaft zu erbringen.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist nur dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Alle Angaben sind circa-Angaben und schließen eine Haftung bei fehlerhaften Angaben aus.
Um ermitteln zu lassen, ob Sie Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben, stellt Ihnen die Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung, eine sogenannte „Einkommenserklärung“ zur Verfügung. Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Dieses vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Formular ist zur Berechnung wieder bei der Stadt Iserlohn, Bereich Soziales, Abt. Wohngeld und Wohnungsvermittlung, vorzulegen. Von dort erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen gegen eine Gebühr den Wohnberechtigungsschein.
Personen pro Haushalt | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
1 Person | 18.430 € | 50 m² |
2 Personen | 22.210 € | 2 Wohnräume oder 65 m² |
3 Personen | 27.970 € | 3 Wohnräume oder 80 m² |
4 Personen | 33.730 € | 4 Wohnräume oder 95 m² |
5 Personen | 39.490 € | Pro weiterer Person 15 m² mehr |
Allgemeine Information
In einem grünen und verkehrsberuhigten Wohngebiet in Iserlohn-Wermingsen in der Nähe des Seilersees und dennoch verkehrsgünstig zur A 46 gelegen.
Es sind in diesem Wohngebiet von der Single-Wohnung bis zur Wohnung mit 3 Kinderzimmern alle Größen mit oder ohne Wohnberechtigungsschein vorhanden.
Ja, in allen Größen und darüber hinaus auch frei finanzierte Wohnungen, also ohne Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt den Mieter zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung mit einer kostengünstigeren Kaltmiete. Je nach Personenzahl und Haushaltseinkommen erhält der Mieter, der die vorgegebenen Kriterien erfüllt, nach Antragstellung beim Wohnungsamt der Stadt Iserlohn oder einer anderen Gemeinde einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein.
Ja, bis auf wenige Ausnahmen befinden sich in allen unseren Häusern ansprechend ausgestattete Aufzüge mit Notrufsystemen.
Ja, es gibt für ältere und/oder behinderte Mietinteressenten Wohnungen, die mit breiteren Wohnungs- sowie Zimmertüren, bodengleichen Duschen und zum Teil auch mit Gerontotechnik ausgestattet sind. In diesen Häusern sind auf jeden Fall Aufzüge vorhanden.
Ja, alle unsere Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse.
Ja, alle unsere Objekte verfügen über einen Energieausweis mit guten Ergebnissen.
Ja, sobald nachgefragte Wohnungen verfügbar sind.
Unsere Wohnungen werden alle mit Fernwärme beheizt. Die Heizkosten werden jeweils in der Wohnung mit einem Zähler erfasst und mit der Betriebskostenabrechnung an die Mieter entsprechend weitergegeben.
Ja, für alle Wohnungen gibt es Zähler für Fernwärme, Kaltwasser, Warmwasser und Strom, so dass diese verbrauchsabhängigen Kosten dem Mieter entsprechend seines Verbrauchs zugeordnet werden können.
Kleintiere, von denen ihrer Natur nach keine Störungen oder Schädigungen ausgehen können, wie z. B. Zierfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Tiere, wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben etc., dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gehalten werden.
Jede Wohnung verfügt über einen Kabelanschluss für TV/Rundfunk. Die zusätzliche Anbringung von Antennen aller Art bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters. Die Untersagung der Anbringung zusätzlicher Antennen ist gerechtfertigt, sofern die Informationsfreiheit über alternative Quellen gewährleistet ist.
Über unseren Kabeldienstleister, Unitymedia, stehen den Mietern bereits mit dem vorhandenen Basisanschluss in der jeweiligen Wohnung mehr als 100 digitale Free-TV-Programme für die TV-Unterhaltung rund um die Uhr zur Verfügung, darunter auch viele HD Kanäle.
Nein, die Gemeinschaftsanlagen, wie Haus- und Kellerflure und Waschküchen, werden von einer Fachfirma geputzt und die Reinigungskosten im Zuge der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergegeben.
Der Winterdienst wird vom Vermieter organisiert und die daraus entstehenden Kosten im Zuge der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergegeben.